Einführung des neuen SEPA Lastschrifteinzugsverfahren

Mitteilung für alle Mitglieder, die per Lastschrifteinzug den Mitgliedsbeitrag abbuchen lassen:
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 15. Juli ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Wir stellen ab 15. Juli 2013 auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gem. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um. Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet DE 31ZZZ00000101746. Als Mandatsreferenz verwenden wir den Mitgliedsnamen.